Umzug Wien Pro

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Wir arbeiten alleinig auf Basis von den „Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp)“ der neuesten Fassung. Umzugsgut wird gemäß den „Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport“ befördert. Sonstige Beförderungsleistungen werden aufgrund von „CMR“ erbracht, wodurch die „AÖSp“ die Gültigkeit haben.

Geschäftsbedingungen der Firma Umzug Wien Pro

Wir arbeiten ausschließlich aufgrund von den AÖSp, kundgemacht in einer gültigen Form lt. Wirtschaftskammer Österreich, im Rahmen der Beförderung / Einlagerung von Möbeln aufgrund von den „Beförderungsbestimmungen für Möbeltransport“, „Einlagerungsbedingungen im Kontext des Möbeltransports“ und „Bedingungen des Möbel-Speditions-Versicherungsscheines“, in deren Ergänzung aufgrund der AÖSp, kundgemacht von Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Verkehr, Fachverband der Spediteure geltenden Kurse, Löhne und Tarife. Die mündlich geschlossenen Vereinbarungen werden durch die Unterfertigung eines Auftrages hinfällig. Jede abweichende Vereinbarung braucht die Zustimmung der Geschäftsleitung und muss schriftlich getroffen werden.

Arbeitszeit

Die Normalarbeitszeit ist von Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00. Jede Überstundenzuschlag wird besonders abgerechnet. Als minimale Verrechnung gelten 2 Stunden. Für die Wegzeit für An- und Abfahrt innerhalb Wien wird 1 Stunde verrechnet.

Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für die selbst durchgeführte Beschädigung des Gutes, die innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung des Auftrags vom Auftraggeber gemeldet wurde.

Die Haftung ist ausgeschlossen:
a) für den Inhalt von Behältern aller Art, deren Ein- und Auspacken im Vertrag nicht übernommen wurde b) für den Inhalt von auf Veranlassung des Auftraggebers beladen stehen bleibenden Möbelautos; c) für Schäden, die in Folge der natürlichen oder mangelhaften Beschaffenheit des Gutes entstanden ist; d) für Verlust bzw. Schäden an Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren, Dokumenten u.Ä.; e) für Funktionsschäden an Elektrogeräten; f) für Schäden an Pflanzen oder Tieren; g) für Schäden, die durch explosive, feuergefährliche, giftige usw. Stoffe, durch Öle, Fette entstehen; h) für die Beschädigung der Güter während des Be- und Entladens, wenn ihre Größe / Schwere den Raumverhältnissen an der Be- / Entladestelle nicht entspricht.

Ausfallskosten

Die nachstehenden Kosten werden verrechnet wenn der Termin abgesagt wird:
Nach erfolgter Auftragsbestätigung 20% der Mindestgebühr
Bis 5 Werktage vor Umzugstermin 40% der Mindestgebühr
Bis 2 Werktage vor Umzugstermin 60% der Mindestgebühr
Bis 1 Werktage vor Umzugstermin 80% der Mindestgebühr
Am Tage des Umzugstermin 100% der Mindestgebühr

Zahlung

Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise. Nach gesetzlichen Vorschriften werden 20% Mehrwertsteuer berechnet.

Rechtliches

Im Falle der Klage gilt nur österreichisches Recht.

Sonstiges

Gesondert berechnet werden: Arbeiten von konsultierten Professionisten wenn nötig; die nicht durch unser Verschulden entstandenen Lagerungs- oder Mehrkosten; Standgelder, Wartezeiten, Grenzwartezeiten über 2 Stunden und allfällige Versicherungen.